Die Informationen in diesem Bereich beziehen sich auf eidgenössische und kantonale Abstimmungen und Wahlen.

Sämtliche Wahlen und Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten werden an der Gemeindeversammlung behandelt.

Kontakt

Ernst Gabriel, gemeinde@fideris.ch

Urne Öffnungszeiten

An eidgenössischen und/oder kantonalen Abstimmungen und Wahlen sind die Urnen zu folgenden Zeiten geöffnet:

Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr Gemeindeverwaltung
Freitag 10.00 - 12.00 Uhr Gemeindeverwaltung
Sonntag 10.30 - 11.30 Uhr Schulhaus
Sonntag 11.00 - 11.30 Uhr Strahlegg

easyvote

Neutrale Informationen zu Abstimmungen, Wahlen und politischen Themen.
easyvote.ch

Stimmrecht

Stimmberechtigt in Bundes- und Kantonsangelegenheiten sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister (Gemeindeverwaltung) persönlich abholen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (nicht frankieren, Porto wird vom Kanton übernommen) oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen. Der Brief muss spätestens am Vortag des Wahl-/Abstimmungstags bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist;
  • das Zustellkuvert nicht verschlossen ist;
  • der Stimmrechtsausweis fehlt;
  • das Zustellkuvert für die gleiche Wahl oder Abstimmung mehr als einen Wahl- oder Stimmzettel enthält;